ausbildung.Eine neue Tätigkeit - für neue Konzepte in der Pflege
Für die verbesserte Versorgung demenzkranker Pflegebedürftiger sieht das neue Pflegeweiterentwicklungsgesetz nach § 87b Abs. 3 SGB XI zusätzliche Betreuungskräfte für Demenzkranke vor, deren Hauptaufgaben in der Alltagsgestaltung der Demenzkranken bestehen. Pflegeheime nutzen diese von den Pflegekassen übernommenen Leistungen immer mehr. Das Gesetz schreibt eine Qualifizierung dieser „Präsenzkräfte in der Pflege“ vor. Das Fachwissen des vorliegenden Curriculums deckt diese Anforderung in idealer Weise ab. Neue Ausbildungskurse
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